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Meine Leistungen

Grundsätzlich verfolgen alle technischen Maßnahmen im Brandschutz die gleichen Ziele:

Die Erfüllung der bauordnungsrechtlichen Schutzziele für den Personenschutz sowie die Sicherstellung

wirksamer Löscharbeiten durch die Feuerwehr.

Brandschutzkonzept:

Ein Brandschutzkonzept wird zur Erteilung der Baugenehmigung bei Sonderbauten gefordert. Dazu zählen z. B. Hochhäuser, Bürogebäude, Verkaufs- und Versammlungsstätten, Krankenhäuser, Schulen, Beherbergungsstätten und Garagen. Hierbei handelt es sich um eine schutzzielorientierte Gesamtbewertung des baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutzes.

Brandschutznachweis:

Brandschutznachweise werden u. a. für Wohngebäude ab Gebäudeklasse 4 gefordert, bzw. sind bei Abweichungen vom Baurecht als Bestandteil des Brandschutzkonzeptes aufzustellen. Es handelt sich hierbei um eine Bestätigung, dass die bauliche Anlage die brandschutztechnischen Anforderungen erfüllt.

Gutachten und
Stellungnahmen:

Brandschutztechnische Gutachten und Stellungnahmen dienen, insbesondere bei Bestandsimmobilien, der schutzzielorientierten Bewertung expliziter Fragestellungen oder gesamter baulicher Anlagen. Auf Basis einer Grundlagenermittlung und eines Soll-Ist Abgleiches ergeben sich alle umzusetzenden Maßnahmen zur Sicherstellung der bauordnungsrechtlichen Schutzziele. Die Wahrung des Bestandsschutzes ist hierbei immer oberstes Ziel.

Brandlastberechnung:

Eine Brandlastberechnung nach DIN 18230 ist für die brandschutztechnische Bewertung von Industriebauten und der damit verbundenen Nachweisführung nach der Muster-Industriebaurichtlinie erforderlich. Mit der ermittelten Brandlast wird über die Nachweisführung gemäß der DIN 18230-1 die Feuerwiderstandsdauer von Bauteilen einer baulichen Anlage ermittelt

Fachbauleiter:

Mit Erteilen der Baugenehmigung fordern die Genehmigungsbehörden einen sog. "Fachbauleiter Brandschutz". Dieser führt stichprobenartige Kontrollen von brandschutztechnischen Maßnahmen gemäß dem genehmigten Brandschutzkonzept durch, damit abschließend die erforderliche Konformitätserklärung ausgestellt werden kann.

Flucht- und
Rettungswegepläne:

Als Teil des organisatorischen Brandschutzes und unter Berücksichtigung der „Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.3“ sind Flucht- und Rettungswegpläne verpflichtend zu erstellen. Hierbei werden Flucht- und Rettungswege visualisiert sowie die Regeln für das Verhalten im Brandfall und bei Unfällen erläutert.

Feuerwehrpläne:

Zur Unterstützung von Brandbekämpfung und Rettungsmaßnahmen sind gemäß den jeweiligen bauordnungsrechtlichen Anforderungen entsprechende Feuerwehrpläne nach DIN 14095 zu erstellen. Diese bestehen aus allgemeinen Objektinformationen sowie einem Übersichtsplan und Geschossplänen.

Brandschutzordnung:

Die Brandschutzordnung nach der DIN 14096 enthält zusammenfassend Regelungen für das Verhalten von Personen innerhalb des Gebäudes/Betriebes im Brandfall sowie Maßnahmen zur Verhütung von Bränden. Hierbei ist

 

Teil A für alle Mitarbeiter und Besucher als Aushang mit dem Titel „Verhalten im Brandfall“ kenntlich zu machen.

Teil B allen Mitarbeitern zur Verfügung zu stellen, um über die Maßnahmen zur Verhütung von Bränden sowie über das Verhalten im Brandfall informiert zu sein.

Teil C allen Mitarbeitern, die als Brandschutzbeauftragte fungieren, zur Verfügung zu stellen. Enthalten sind hierin u. a. die Struktur der Brandschutzorganisation und Handlungsanweisungen

Brandschutzbeauftragter:

Der Brandschutzbeauftragter überwacht die Einhaltung des Brandschutzkonzeptes und die sich daraus ergebenen betrieblichen Brandschutzanforderungen während des Betriebes. Etwaige Mängel sind dem Betreiber entsprechend zu melden.

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